Sie und Ihr Kind werden von uns unterstützt
Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder
Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf einen wichtigen
Teil des Bildungspakets: die Lernförderung
- die Versetzung gefährdet ist
- ein besseres Schulabgangszeugnis
erzielt werden soll
- eine bessere Schulformempfehlung angestrebt wird
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie in den unten angegebenen Leistungsstellen: - Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: Jobcenter - Familien, die Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen: Rathaus, Bürgeramt, Kreisverwaltung
Wenn die Versetzung Ihres Kindes gefährdet ist und alle schulischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können Sie für Ihr Kind eine außerschulische Lernförderung erhalten.
Mit der Bescheinigung, die Sie von der Schule erhalten haben, können Sie Ihren Antrag beim jeweiligen Amt stellen
Die Ämter verfügen in der Regel über eine Liste von privaten und institutionellen Anbietern samt Kontaktdaten, die mit den Ämtern kooperieren.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns telefonisch erreichen oder einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf einen wichtigen Teil des Bildungspaketes, die Lernförderung. Klicken Sie hier für weitere Informationen.